Schulelternrat
Der Schulelternrat ist ein eigenständiges Organ der Schule nach dem NSchG. Der Schulelternrat wird nicht gewählt, sondern aus den gleichberechtigten Elternvertreterinnen und -vertretern aller Klassenelternschaften gebildet.
Der Schulelternrat wählt in seiner ersten Sitzung im Schuljahr seine Vertreterinnen und Vertreter in den Schulgremien. Die Vorsitzenden des Schulelternrats sind die Gesprächspartner der Schulleitung.
Aufgaben des Schulelternrates:
Die Mitglieder des Schulelternrates vertreten die Interessen der Elternschaft der Schule. Sie arbeiten vertrauensvoll und konstruktiv zusammen. Der Schulelternrat muss vor wichtigen Entscheidungen, z.B. bei Aufstellung von Grundsätzen für die Leistungsbewertung, bei Änderungen der Organisation in der Schule, bei der Teilung von Klassen, bei der Einführung von neuen Schulbüchern gehört werden.
Die Schulleitung hat dem Schulelternrat die für seine Arbeit erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 96 (3) NSchG).


